# Digitaler Meldeschein – Gästeanmeldung in Deutschland In Deutschland müssen Beherbergungsbetriebe ausländische Gäste einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben lassen, den **besonderen Meldeschein** (§§ 29–30 Bundesmeldegesetz). Deutsche Staatsangehörige sind davon ausgenommen. Das Gästeportal erfasst alles online als Teil des Check-ins – kein Papier an der Tür. ## Wann der Meldeschein gilt Pro Unterkunft (**Settings → Properties → Settings → Meldeschein**): - **Automatic** (Standard) – wird bei Unterkünften mit Land **DE** erfasst, wenn der Hauptgast **nicht deutsch** ist. - **Always collect** – für jeden Gast. - **Never** – ausgeschaltet. ## Was der Gast ausfüllt Zusätzlich zum normalen Check-in: - Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, vollständige Wohnanschrift, - Art und Nummer des Ausweisdokuments, - Mitreisende: Ehegatte/eingetragener Lebenspartner und minderjährige Kinder können **nur als Anzahl** angegeben werden; alle anderen Mitreisenden benötigen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ausweisdokument, - eine **Unterschrift** auf dem Bildschirm und die Bestätigung, dass die Angaben korrekt sind. Telefon und E-Mail sind nicht Teil des gesetzlichen Formulars. Mit der **EU Digital Identity (EUDI) Wallet** ([CodeB Wallet – EU Digital Identity Wallet](https://myeudi.app)) werden Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit automatisch ausgefüllt und als verifiziert markiert – die Unterschrift wird weiterhin im Portal geleistet. Siehe [Check-in mit der EUDI Wallet](/docs/eudi-wallet-check-in). ![Das Online-Check-in-Formular auf dem Smartphone des Gastes](/site/img/docs/m-checkin-form.webp "Das Online-Check-in-Formular auf dem Smartphone des Gastes") ## Formular drucken oder speichern Öffnen Sie die Buchung → **Online check-in** → **Meldeschein (print / PDF)**. Das Formular ist zweisprachig (Deutsch/Englisch) und enthält das Bild der Unterschrift. Drucken Sie es oder speichern Sie es über den Druckdialog des Browsers als PDF. Hängen Sie `?lang=de` oder `?lang=en` an die Adresse an, um eine einsprachige Fassung zu erhalten. ## Aufbewahrung und Löschung Die Meldescheine müssen **ein Jahr ab Abreise** aufbewahrt und innerhalb von drei Monaten danach vernichtet werden (§ 30 (4) BMG). Das Gästeportal löscht Meldedaten, Unterschrift und Ausweisfotos automatisch **ein Jahr und sieben Tage nach der Abreise**. Name und Staatsangehörigkeit bleiben an der Buchung erhalten; die Buchung zeigt *Registration data was deleted after the legal retention period* (Meldedaten wurden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht). ## Häufige Fragen ### Braucht meine Gemeinde auch die Kurtaxe? Oft ja – viele deutsche Orte verbinden den Meldeschein mit der Kurtaxe oder dem Gästebeitrag. Legen Sie die Abgabe Ihres Ortes an, wie unter [Touristensteuern](/docs/tourist-taxes) beschrieben. ### Kann ich die Daten elektronisch an die Gemeinde senden? Noch nicht. Einige Gemeinden bieten eigene Online-Systeme an; drucken oder speichern Sie die Meldescheine, bis eine Schnittstelle verfügbar ist.