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Guestbud

Deutschland · Meldeschein

Der digitale Meldeschein – online von Ihren Gästen ausgefüllt

Ferienwohnungen in Deutschland müssen ausländische Gäste melden (§§ 29–30 BMG). Das Gästeportal erfasst die Daten und die Unterschrift online als Teil des Check-ins, druckt das zweisprachige Formular und löscht es nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

Online-Check-in-Formular auf dem Smartphone

Nur wenn er nötig ist

Pro Unterkunft legen Sie fest: automatisch (Unterkunft in Deutschland, Hauptgast ohne deutsche Staatsangehörigkeit), immer oder nie. Deutsche Staatsangehörige sind befreit; Ehepartner und minderjährige Kinder können nur der Anzahl nach angegeben werden.

  • Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift
  • Reisepass- oder Personalausweisnummer
  • Unterschrift auf dem Bildschirm
  • Mitreisende, wie gesetzlich vorgeschrieben

Schneller mit der EU Digital Identity Wallet

Gäste mit einer EUDI Wallet übernehmen Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit über myeudi.app direkt aus der Wallet – als verifiziert gekennzeichnet. Unterschrift sowie Reisepass- oder Ausweisnummer werden weiterhin im Portal angegeben.

Aufbewahrung, um die Sie sich nicht kümmern müssen

Das Gesetz verlangt, den Meldeschein ein Jahr ab der Abreise aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten danach zu vernichten (§ 30 Abs. 4 BMG). Das Portal löscht Meldedaten, Unterschrift und Ausweisfotos automatisch ein Jahr und sieben Tage nach der Abreise – also innerhalb dieses Zeitfensters.

So entsteht der Meldeschein in Guestbud

  1. Pro Unterkunft wählen: Automatic (Unterkunft in Deutschland, Hauptgast ohne deutsche Staatsangehörigkeit), Always oder Never – unter Settings → Properties → Meldeschein
  2. Der Gast gibt beim Online-Check-in Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Ausweisdokument und Mitreisende an und unterschreibt auf dem Bildschirm
  3. Buchung öffnen → Online check-in → Meldeschein (print / PDF): zweisprachig Deutsch / Englisch, mit Unterschrift
  4. Ein Jahr ab Abreise aufbewahren – danach löscht das Portal Daten, Unterschrift und Ausweisfotos automatisch

Häufige Fragen

Ist ein digitaler Meldeschein zulässig?

Der Meldeschein darf elektronisch ausgefüllt und unterschrieben werden; er ist ein Jahr nach der Abreise aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten danach zu vernichten. Das Portal druckt ihn oder speichert ihn als PDF und löscht ihn fristgerecht.

Müssen deutsche Gäste den Meldeschein ausfüllen?

Nein. Im automatischen Modus wird der Meldeschein nur für Hauptgäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfasst.

Lässt er sich mit der Kurtaxe kombinieren?

Ja. Legen Sie die Kurtaxe Ihrer Gemeinde als Touristensteuer-Definition an; sie wird im selben Check-in berechnet.

Zu den Anleitungen

Geprüft am 27. Oktober 2026 vom Guestbud-Team, Aloaha Limited.

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